Worum geht es genau? Es gibt Stimmen, die behaupten, dass der Staat sogar eine Pflicht hätte, genderneural zu kommunizieren. Das ergäbe sich unter anderem aus Art. 3 GG. Dort steht wortwörtlich: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Was ist dran? Tatsächlich hat der Staat einen verfassungsrechtlichen Auftrag, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Auch das BVerfG erinnert den Gesetzgeber und die Regierungen immer wieder daran. Die Verfassung schreibt aber nicht vor, wie genau solche Gerechtigkeit hergestellt werden soll. Sie Sprache ist hier nur ein Ansatz. Aus diesem Grund kann der Gesetzgeber durchaus geschlchterneutral formulieren, wenn es der Geschlechtergerechtigkeit dient, er muss es aber nicht. 

Allerdings: Gesetze müssen immer „interpretiert“ werden. Also bei Gesetzestexten stellt sich die Frage, was „gemeint“ und was „mitgemeint“ ist anders als im täglichen Sprachgebrauch.  

Unser Fazit: Gesetze müssen immer „alle“ meinen. Also immer „den Menschen“, wie es auch in Artikel 1 GG steht.  

Bedeutung für Marketing und Kommunikation:

 

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