§ 1 Geltung dieser Nutzungsbedingungen „Scompler“
Diese Nutzungsbedingungen der Scompler GmbH, Rablstr. 37, 81669 München („Anbieter oder „Scompler GmbH“) regeln die entgeltliche Nutzung der Software „Scompler“ über das Internet („Dienst“ oder „Scompler“). Scompler ist ein Content-Marketing-Tool, mit dem der Kunde den gesamten Prozess des strategischen Content Marketings von der Strategie-Erstellung über das Themen-Management und die Redaktionsplanung bis hin zum Publishing und der Analyse managen kann.
Für das Vertragsverhältnis über die Nutzung des Dienstes gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer bei der jeweiligen Auftragserteilung geltenden Fassung, soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas Anderes vereinbaren. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn der Anbieter dem ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Nutzung von Scompler kommt in der Regel dadurch zustande, dass
- der Kunde dem Anbieter ein Angebot macht durch Ausfüllen der Anmeldemaske auf der Internetseite scompler.com, unter Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen, und Übersendung dieser Informationen durch Klicken des Buttons „Senden“ an den Anbieter und
- der Anbieter dieses Angebot des Kunden per E-Mail ausdrücklich annimmt oder den Zugang des Kunden zum Dienst freischaltet.
Der Kunde erhält nach dem Absenden seiner Anmeldung gemäß Ziff. 2.1 a) eine automatisch erstellte Bestätigungs-E-Mail von der Scompler GmbH über den Erhalt der Anmeldung. Diese automatisierte E-Mail ist keine Annahme des Angebotes des Kunden und löst keine Rechtsfolgen aus.
§ 3 Nutzung von Scompler
Der Kunde nutzt den Dienst über die in der Leistungsbeschreibung genannten Internetbrowser. Der Anbieter stellt den Dienst bis zu dem Internetanschluss des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird, bereit („Übergabepunkt“). Für die Internetverbindung vom Übergabepunkt zum Kunden ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde kann den Dienst nur nutzen, wenn er über eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung verfügt. Die erforderliche Bandbreite hängt von der Intensität der Nutzung und der Datenmenge des Kunden ab.
Der Kunde darf den Dienst gleichzeitig auf bis zu der bei der Anmeldung genannten oder nachträglich angepassten Anzahl von Arbeitsplätzen nutzen. Überschreitet der Kunde diese zulässige Anzahl, hat er eine zusätzliche Vergütung gemäß dem jeweils aktuellen Einzelpreis einer Nutzerlizenz zu entrichten. Der Kunde kann zusätzliche Nutzungsrechte jederzeit gegen eine zusätzliche Vergütung erwerben. Die zusätzliche Vergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Einzelpreis einer Nutzerlizenz, nachlesbar auf scompler.com.
Scompler bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf dem für ihn vom Anbieter eingerichteten Speicherplatz Daten abzulegen, auf die er über den Dienst zugreifen kann. Die Anzahl und die Größe der Daten richtet sich nach dem Fair-Use Prinzip. Bei exzessiver Nutzung, insbesondere durch Videodateien, ist der Anbieter berechtigt, die Speichernutzung einzuschränken oder eine marktgerechte Zusatzvergütung zu verlangen.
Der Kunde darf nur zulässige Daten auf dem Speicherplatz ablegen (vgl. Ziff. 9.1).
Der Dienst ist mindestens zu 99,5 % im Kalendermonatsmittel verfügbar („Verfügbarkeit“). Die Verfügbarkeit gilt für den Dienst im Gesamten, nicht für einzelne Funktionen. Höhere Verfügbarkeiten sind gegen Abschluss gesonderter, SLAs („Service Level Agreement“) gegen Vergütung möglich. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht der Dienst deswegen nicht zur Verfügung, wird Scompler den Kunden hierüber nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher informieren. Die Wartungsarbeiten werden in der Regel zwischen 0 Uhr und 4 Uhr durchgeführt. Ausfälle des Dienstes aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet, sofern diese nicht zwei Stunden im Monat überschreiten.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, ist ein Vertrag über die Nutzung von Scompler („Nutzungsvertrag“) täglich kündbar.
Teilkündigungen für einzelne User sind jederzeit möglich.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Scompler GmbH insbesondere in folgenden Fällen:
- Der Kunde befindet sich mit der Vergütung für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug.
- Der Kunde verstößt nicht nur unerheblich gegen die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere diese Nutzungsbedingungen, und stellt den Verstoß auf eine Abmahnung der Scompler GmbH hin nicht innerhalb angemessener Frist ab.
Kündigt der Anbieter wegen einer Pflichtverletzung des Kunden aus wichtigem Grund, behält er als Mindestschaden den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde hätte ordentlich kündigen können, abzüglich der von der Scompler GmbH aufgrund der Kündigung ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Von der Vergütung bringt die Scompler GmbH grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von 10% des geschuldeten Betrages für ersparte Aufwendungen in Abzug. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, die Ersparnis sei höher als 10%.
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Nach Ende der Laufzeit ist ein Zugriff auf den Dienst nicht mehr möglich. Für die vom Kunden erstellten Daten gilt § 10.
§ 5 Vergütung, Zahlung
Der Anbieter stellt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich monatlich rückwirkend in Rechnung.
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.
Die Scompler GmbH ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal pro Kalenderjahr um maximal 5 % anzuheben. Es gelten folgende Regeln:
- Die Scompler GmbH kündigt dem Kunden eine Preisänderung 6 Monate im Voraus schriftlich an. Die Preisänderung gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich widerspricht.
- Widerspricht der Kunde, kann die Scompler GmbH den Nutzungsvertrag vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, und zwar auf den Zeitpunkt, zu dem die Preisänderung gemäß lit. a) wirksam würde. Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die Scompler GmbH weist den Kunden in der Ankündigung gemäß lit. a) auf die Widerspruchsfrist und auf die Rechtsfolgen ihrer Versäumung gesondert hin.
Nutzt der Kunde den Dienst auf einer größeren Zahl an Arbeitsplätzen gleichzeitig, als im Bestellformular genannt, ist der Kunde dazu verpflichtet, eine entsprechende Nutzungsberechtigung für diese weiteren Arbeitsplätze auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste der Scompler GmbH zu erwerben.
§ 6 Rechte Dritter
Der Anbieter gewährleistet, dass der vereinbarungsgemäßen Nutzung des Dienstes durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechten Dritter leistet der Anbieter dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach Wahl von Scompler eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Dienst oder an gleichwertigen Leistungen verschafft.
Der Kunde unterrichtet den Anbieter unverzüglich schriftlich, falls Dritte Rechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an dem Dienst geltend machen. Der Kunde ermächtigt die Scompler GmbH, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange die Scompler GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Scompler GmbH anerkennen; die Scompler GmbH wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z.B. der vertragswidrigen Nutzung des Dienstes) beruhen. Der Kunde unterstützt Scompler bei der Auseinandersetzung mit dem Dritten. Er stellt insbesondere schriftlich die notwendigen Informationen sowie relevante Unterlagen zur Verfügung und beantwortet Fragen von Scompler.
Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch eine nicht vereinbarungsgemäße Nutzung des Dienstes, eine Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs oder eine Nutzung in Kombination mit nicht vom Anbieter ausdrücklich empfohlenen Komponenten (z.B. Hard- und Software) durch den Kunden entsteht.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
Der Anbieter haftet für Fehler des Dienstes, die bei dessen Bereitstellung bereits vorhanden sind, nur, wenn der Anbieter diese zu vertreten hat.
Der Kunde bleibt bei Mängeln oder Störungen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zunächst verpflichtet. Das Recht des Kunden, bei Mängeln die Vergütung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
Der Anbieter leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
- Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt.
- Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), haftet der Anbieter in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
§ 8 Pflichten des Kunden
Die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software (Arbeitsplatzrechner, Router, Datenkommunikationsmitteln etc.) den technischen Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Version von Scompler entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung des Dienstes berechtigten Nutzer mit der Bedienung des Dienstes vertraut sind. Die Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung auf scompler.com/anforderungen geregelt.
Der Kunde darf den Dienst nur für eigene interne Zwecke nutzen. Eine Nutzung durch oder für Dritte, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist unzulässig. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc. Zur Vergabe von Unterlizenzen ist der Kunde nicht berechtigt.
Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Funktionsumfangs zulässig. Der Kunde darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des Dienstes ändern, erweitern oder gefährden. Insbesondere darf der Kunde nicht mit anderen technischen Mitteln als mit Hilfe der in der Leistungsbeschreibung genannten Internetbrowser auf den Dienst zugreifen.
Der Kunde benötigt für den Zugang zum Dienst Zugangsdaten, welche ihm vom Anbieter übermittelt werden. Der Kunde behandelt Zugangsdaten für den Dienst streng vertraulich. Er darf Zugangsdaten nur denjenigen eigenen Mitarbeitern zugänglich machen, die den Dienst im Rahmen ihrer Dienstaufgaben gemäß den vereinbarten Beschränkungen nutzen dürfen.
Hat der Kunde den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Kunden zu dem Dienst nutzt, so ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
Hat der Anbieter konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde den Dienst entgegen den Bestimmungen dieses § 8 oder den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner nutzt oder ein Dritter mit den Zugangsdaten des Kunden unbefugt auf den Dienst zugreift, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu dem Dienst bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren. Außer bei Gefahr im Verzug wird der Anbieter dem Kunden vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Kunde bleibt während der Zeit der Sperrung zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er hatte die Umstände, die zu der Sperrung geführt haben, nicht zu vertreten.
§ 9 Daten und Arbeitsergebnisse des Kunden
Der Kunde darf den Dienst nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Inhalte, die der Kunde mit dem Dienst erstellt, speichert oder bereitstellt (zusammen „Daten des Kunden“), dürfen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Eine Speicherung oder Verarbeitung von Daten, die
- diskriminierender, rassistischer, gewaltverherrlichende oder menschen-verachtender Art sind,
- zu Straftaten aufrufen oder diese gutheißen,
- Pornographie beinhalten oder gegen das Jugendschutzrecht verstoßen oder
- Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen,
ist unzulässig.
- Der Kunde wird die Scompler GmbH von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen die Scompler GmbH aufgrund von Daten des Kunden geltend machen, und der Scompler GmbH alle Schäden ersetzen, die die Scompler GmbH aufgrund von Daten des Kunden entstehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Ansprüche oder Schäden nicht zu vertreten hat.
- Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter zu allen erforderlichen Maßnahmen berechtigt, auch Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- Der Dienst gibt dem Kunden die Möglichkeit, eigene Inhalte (z. B. Templates) zu erstellen („Arbeitsergebnisse des Kunden“). Die Rechte an Arbeitsergebnissen des Kunden stehen ausschließlich dem Kunden zu.
§ 10 Datenexport bei Vertragsende
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit aus dem Dienst exportieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen solchen Export rechtzeitig vor Vertragsende in eigener Verantwortung zu veranlassen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden dem Kunden aktiv bereitzustellen. Falls der Kunde dies wünscht, wird der Anbieter nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden gegen tatsächlichen Kostenaufwand eine Kopie der von dem Kunden auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten herausgeben.
- Der Anbieter wird sämtliche Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende oder, wenn dies zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist, nach Herausgabe der Kopie gemäß Ziff. 10.1 automatisiert löschen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diese Frist hinaus aufzubewahren.
- Die Frist in Ziff. 10.2 gilt nicht, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die von ihm exportierten bzw. ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern vertrauliche Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
- Wenn der Kunde mit Hilfe des Dienstes personenbezogene Daten verarbeitet, ist er allein dafür verantwortlich, dass der jeweils Betroffene in diese Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Der Kunde bleibt in Bezug auf solche personenbezogenen Daten stets verantwortliche Stelle. Der Kunde stellt die Scompler GmbH von allen Ansprüchen des Betroffenen frei und ersetzt der Scompler GmbH alle Schäden, die die Scompler GmbH durch eine datenschutzrechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Scompler GmbH entstehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
- Auf schriftliches Verlangen des Kunden schließen die Vertragspartner eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung, soweit dies nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
§ 12 Änderungen von Vertragsbedingungen
Die die Scompler GmbH ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Sie wird dem Kunden die Änderungen schriftlich ankündigen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Ankündigung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen einer entstandenen Versäumung gesondert hinweisen. Für eine Änderung der Vergütung gilt Ziff. 5.3.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen und Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch einen Subunternehmer zu erfüllen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner ist ausschließlich der Sitz von Scompler.
- Soweit nach diesen Nutzungsbedingungen Erklärungen schriftlich erfolgen müssen, sind, soweit nichts Anderes vereinbart ist, E-Mail und Telefax ausreichend. Dies gilt nicht für Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Kündigungserklärungen des Kunden, die stets im Original zu unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind und dem Vertragspartner in dieser Form zugehen müssen.